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Sonderregelungen für Kleinunternehmer in der EU


 
Der Status eines kleinen Unternehmens bringt rechtliche Vorteile mit sich, da in vielen Ländern spezielle Regelungen für kleine Selbstständige existieren. Kleinunternehmer, die gerade ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen oder kurz davor stehen, sollten sich hier genau informieren. Es werden sowohl Ausnahmen von der Umsatzsteuer in der EU als auch konkrete Steuererleichterungen behandelt. Während Deutschland und Österreich kaum spezifische steuerliche Vergünstigungen außer einem allgemeinen Einkommenssteuerfreibetrag bieten, finden sich in vielen anderen EU-Ländern deutlich vorteilhaftere Regelungen.
 

Warum Sonderregelungen wichtig sind


 
Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Selbstständige existieren, um den Einstieg und das Wachstum zu erleichtern. So gibt es beispielsweise in einigen Ländern spezielle Freibeträge oder ermäßigte Steuersätze, die dafür sorgen, dass mehr Kapital im Unternehmen bleibt und für das Wachstum genutzt werden kann. Die Kleinunternehmerregelung, die von der Umsatzsteuer befreit oder reduzierte Steuersätze ermöglicht, ist ein weiterer Vorteil. Dies kann die Buchhaltung vereinfachen und die Liquidität des Unternehmens verbessern.
 
Leider ist es keine Neuigkeit, dass die Steuerlast für viele Unternehmer in zahlreichen Ländern hoch ist. Es stellt sich die Frage, was geschieht, wenn genau die Faktoren, die für das Wachstum eines Unternehmens entscheidend sind, durch staatliche Eingriffe eingeschränkt werden. Es erscheint fraglich, ob dies gerechtfertigt ist oder nur dazu dient, einen Teil des unternehmerischen Erfolgs abzuschöpfen.
 

Sonderregelungen für kleine Selbstständige in der EU


 
Bei den Sonderregelungen ist es wichtig, zwischen Einkommens-/Körperschaftssteuer und der EU-weiten Umsatzsteuer zu unterscheiden. In Deutschland bezieht sich die Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer, die bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze bei Privatkunden nicht erhoben wird. Diese Grenze variiert in den EU-Ländern erheblich und kann für B2C-Unternehmen von Vorteil sein.
 
Wer vorwiegend Geschäftskunden bedient, sollte die Kleinunternehmerregelung jedoch meiden. Ohne Umsatzsteuernummer kann weder die Vorsteuer abgezogen noch im Reverse-Charge-Verfahren gearbeitet werden, was die Leistungen um den Mehrwertsteuersatz verteuert.
 
In Deutschland gibt es zudem keine spezifischen Erleichterungen bei der Einkommenssteuer für Selbstständige bis zu einem bestimmten Umsatz. In anderen EU-Ländern hingegen liegen die Schwellen für Mikro-Unternehmen deutlich höher, und in ärmeren Mitgliedsstaaten zahlen Selbstständige effektiv nur sehr wenig Steuern.
 

Vergleich der Mitgliedsstaaten


 
Bulgarien: Kleinunternehmen können von einem speziellen Mehrwertsteuersystem profitieren, das für einen Umsatz unterhalb der nationalen Registrierungsschwelle keine MwSt. verlangt. Die Steuerlast für Selbstständige liegt effektiv bei 7,5% plus Sozialabgaben.
 
Das geänderte Mehrwertsteuersystem für kleine Unternehmen ermöglicht es Mitgliedstaaten, einen Schwellenwert von bis zu 85.000 Euro Jahresumsatz für die Befreiung von der Mehrwertsteuer festzulegen. Diese Befreiung gilt auch für berechtigte KMUs, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Das System bietet Vereinfachungen bei der Registrierung und Erklärung und setzt einen EU-weiten Schwellenwert von 100.000 Euro Jahresumsatz für die grenzüberschreitende Anwendung fest. Dadurch können Steuerpflichtige in jedem Mitgliedstaat, in dem sie nicht ansässig sind, ihre Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreien, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
 
Deutschland: Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Selbstständigen, die keine hohen Umsätze erzielen, keine Umsatzsteuer zu erheben. Diese Regelung lohnt sich jedoch hauptsächlich bei Privatkunden. Für das Jahr 2024 gelten folgende Umsatzgrenzen: Der Umsatz darf im vorherigen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.
 
Irland: Kleinunternehmen müssen sich registrieren, wenn ihr Jahresumsatz bestimmte Schwellen überschreitet, wobei die Steuerlast unter bestimmten Umständen gemindert werden kann.
 
Jahresumsatz €80.000 für Waren oder €40.000 für Dienstleistungen: Standardrate: 23% Reduzierte Raten: 13.5% für Bauleistungen, 9% für Gastgewerbe
 
Selbstständige in Irland zahlen PRSI (Pay Related Social Insurance), was eine Art Sozialversicherungsbeitrag ist: Beitragssatz: Selbstständige zahlen 4% ihres jährlichen Einkommens. Mindestbeitrag: Es gibt einen Mindestbeitrag von 500 Euro pro Jahr. Selbst wenn 4% ihres Einkommens weniger als 500 Euro betragen, müssen sie trotzdem mindestens 500 Euro zahlen. Wenn ein Selbstständiger weniger als 5.000 Euro im Jahr verdient, muss er keine PRSI-Beiträge zahlen. Wenn mehr, zahlt er 4% seines Einkommens als PRSI-Beiträge.
 
Litauen: Kleine Unternehmen genießen im ersten Jahr eine Steuerbefreiung und zahlen danach einen ermäßigten Steuersatz, der 2025 auf 6% steigen wird. Selbstständige müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 45.000 EUR übersteigt oder der Wert importierter Waren aus der EU im Vorjahr 14.000 EUR überstieg. Diese Befreiung bedeutet, dass sie keine MwSt auf ihre Verkäufe erheben müssen und auch keine Vorsteuer geltend machen können.
 
Luxemburg: Während es kein spezielles Steuerregime für Selbstständige gibt, müssen Einkommenssteuern und Sozialabgaben entrichtet werden, was zu einer Steuerlast von bis zu 42% führt. Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 35.000 EUR übersteigt. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 17%.
 
Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls zu zahlen, die sich auf etwa 24% bis 28% des Einkommens belaufen und eine Vielzahl von Risiken abdecken. Bis 175.000€ Gewinn gilt für Kapitalgesellschaften ein reduzierter Satz von 15% plus 7% Solidaritätszuschlag auf die gezahlte Steuer.
 
Malta: Das MicroInvest-Programm bietet Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen, die in ihre Geschäftstätigkeit investieren, und gewährt Steuerkredite von bis zu 45% der Ausgaben. Für Unternehmen auf Gozo beträgt der Steuerkredit sogar 65%. Bei nur bereits 5% effektiver Körpersschaftssteuer.
 
Selbstständige in Malta zahlen Einkommenssteuer auf ihre Gewinne. Die Steuer wird progressiv berechnet, mit Sätzen von 0% bis 35%, abhängig vom Einkommen. Für Jahresumsätze über 35.000 EUR ist eine Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich.
 
Österreich: Neue Selbstständige sind von vielen Handelsvorschriften befreit, und die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Jahresumsatz unter 35.000 EUR liegt. Diese Umsatzgrenze darf einmal in fünf Jahren um maximal 15 Prozent überschritten werden. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und dürfen auch keine Vorsteuer von ihren Ausgaben abziehen.
 
Portugal: Das vereinfachte Besteuerungsregime für kleine Unternehmen reduziert den administrativen Aufwand und bietet eine vereinfachte Methode zur Steuerberechnung. Dienstleistungen im Rahmen der lokalen Unterkunftsverwaltung in Sperrzonen werden mit 50% des Bruttoeinkommens angesetzt. Allgemeine Dienstleistungen haben einen Koeffizienten von 35%, während spezifische professionelle Dienstleistungen einen Koeffizienten von 75% haben. Einkünfte aus Krypto-Mining und der Nutzung geistigen Eigentums werden zu 95% besteuert. Betriebssubventionen werden mit 10% angesetzt.
 
Zusätzlich zu diesen Koeffizienten können Steuerpflichtige spezifische Abzüge geltend machen, wie einen festen Betrag von 4.104 EUR oder höhere Sozialversicherungsbeiträge, sofern diese 10% des Bruttoeinkommens übersteigen.
 
Spanien: Das "Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA)" bietet Sozialversicherungsregelungen, und die Pauschalbesteuerung bringt erhebliche Steuererleichterungen für Selbstständige.
 
Selbstständige haben die Möglichkeit, vom objektiven Schätzsystem zum direkten Schätzsystem zu wechseln, ohne an die üblichen dreijährigen Verpflichtungen gebunden zu sein.
 
Selbstständige müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr jährlicher Umsatz 85.000 EUR übersteigt. Es gibt Bemühungen, die quartalsweise Mehrwertsteuerabrechnung für Selbstständige mit einem Umsatz unter dieser Schwelle zu eliminieren. Diese Änderung soll bis Januar 2025 vollständig umgesetzt werden.
 
Die Kanarischen Inseln haben ein eigenes steuerliches Regime. Selbstständige und kleine Unternehmen profitieren hier von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen: Ermäßigter Körperschaftssteuersatz: Der allgemeine Körperschaftssteuersatz ist auf 4% reduziert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. ZEC-Zone: Unternehmen, die in der Kanarischen Sonderzone (ZEC) registriert sind, können ebenfalls von einem ermäßigten Steuersatz von 4% profitieren. Ermäßigter MwSt-Satz: Auf den Kanarischen Inseln gilt die "Impuesto General Indirecto Canario" (IGIC) statt der Mehrwertsteuer. Der allgemeine IGIC-Satz beträgt 7%, was niedriger ist als der spanische Standard-MwSt-Satz.
 
Zypern: Selbstständige müssen sich bei den Sozialversicherungsdiensten registrieren und eine progressive Einkommenssteuer zahlen, wobei bis zu einem Einkommen von 19.500 EUR keine Steuer anfällt. Für Einkommen von 19.501 EUR bis 28.000 EUR gilt ein Steuersatz von 20%, von 28.001 EUR bis 36.300 EUR 25%, von 36.301 EUR bis 60.000 EUR 30% und über 60.000 EUR 35%. Steuererklärungen müssen bis zum 30. September eingereicht werden, und die Steuerzahlungen erfolgen in zwei Raten im Juli und Dezember.
 
Für Selbstständige, deren Jahresumsatz 15.600 EUR übersteigt, ist eine Registrierung für die Mehrwertsteuer erforderlich. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 19%. MwSt-Erklärungen und Zahlungen sind vierteljährlich fällig.
 

Fazit


 
Die Vielzahl an regulatorischen Anforderungen in der EU stellt kleine Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Diese Bürokratie und die damit verbundenen Kosten wirken oft wie eine Eintrittsbarriere, die den Wettbewerb einschränkt und die Dominanz großer Konzerne stärkt. Dennoch bieten einige EU-Länder attraktive Steuerkonditionen, die es kleinen Unternehmen ermöglichen, in einem ansonsten stark regulierten Markt zu bestehen.
 
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